Statuten


  1. 1. Name, Sitz und Zweck
    1.1. Unter dem Namen Brugger Modelleisenbahn-Club, nachstehend BMC genannt, besteht ein Verein
    (gemäss ZGB Art.60ff) mit Sitz in Brugg, gegründet 1978 als Badener Modelleisenbahn-Club.
    1.2. Der BMC ist politisch und konfessionell neutral.
    1.3. Der BMC ist Mitglied beim Dachverband „Schweizerischer Verband Eisenbahn Amateur“ (SVEA).
    1.4. Der BMC bezweckt den Bau, den Betrieb und den Unterhalt einer clubeigenen
    Modelleisenbahnanlage im Massstab 1:45 (Spur 0 und 0m).
    1.5. Der BMC fördert den Eisenbahnmodellbau, sowie den Kontakt unter den Modelleisenbahn- und
    Eisenbahnfreunden.
    1.6. Der BMC verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Alle Mitglieder (inkl.
    Vorstand) sind ehrenamtlich tätig.

    2. Mittel
    2.1. Der BMC verfügt, um die Vereinszwecke zu erreichen, über folgende finanzielle Mittel:
    - Mitgliederbeiträge
    - Zinserträge
    - Erträge aus Vorführungen
    - Spenden und Zuwendungen aller Art
    2.2. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

    3. Mitgliedschaft
    3.1. Mitglieder können natürliche Personen ab 18 Jahren und juristische Personen werden, welche die
    Vereinszwecke unterstützen.
    Beitrittsgesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Sie werden während zwei Monaten
    am Anschlagbrett des Clubraumes publiziert. Mitglieder können während dieser Zeit dem Vorstand
    Einwände gegen die Aufnahme einreichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
    3.2.
    - Aktivmitglieder haben Stimm- und Wahlrecht und bezahlen den jährlichen Mitgliederbeitrag.
    - Passivmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht und bezahlen den reduzierten jährlichen
    Mitgliederbeitrag.
    3.3. Die Mitgliedschaft erlischt:
    - bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
    - bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
    3.4. Austrittserklärungen müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Präsidenten
    schriftlich eingereicht werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
    3.5. Bleibt ein Mitglied trotz zweifacher Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es durch den
    Vorstand ausgeschlossen werden.
    3.6. Mitglieder, deren Verhalten das Ansehen oder die Interessen des BMC schädigen, können durch
    einen 2/3 Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

    4. Organe des BMC
    Die Organe des BMC sind:
    - die Mitgliederversammlung
    - der Vorstand
    - die Revisionsstelle
    - die Bausitzung

    5. Mitgliederversammlung
    5.1. Das oberste Organ des BMC ist die Mitgliederversammlung. Es wird zwischen der ordentlichen
    Mitgliederversammlung (MV) und der ausserordentlichen Mitgliederversammlung (AMV)
    unterschieden.
    5.2 Die Mitgliederversammlung (MV) wird jährlich im ersten Quartal durch den Vorstand einberufen. Die
    Einladung zur MV erfolgt mindestens 10 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden per E-Mail, bei
    fehlender E-Mail-Adresse per Post.
    5.3. Traktandierungs-Anträge zuhanden der MV sind bis 30 Tage vor der MV schriftlich oder per E-Mail an
    den Vorstand zu richten.
    5.4. Es ist möglich, direkt an der MV Anträge zu stellen. Diese werden an der MV behandelt, ein sofortiger
    Beschluss ist jedoch nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
    5.5. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen
    Mitgliederversammlung (AMV) unter Angabe des Zwecks verlangen. Die AMV hat spätestens 30 Tage
    nach Eingang des Begehrens zu erfolgen. Die schriftliche Einladung zur AMV erfolgt mindestens
    10 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden.
    Die AMV kann als physische Versammlung oder in Form einer schriftlichen Abstimmung
    durchgeführt werden. Die schriftliche Abstimmung erfolgt per E-Mail und bei fehlender E-Mail per
    Post. Der Vorstand entscheidet über die Form der Durchführung.

    5.6. Geschäfte der Mitgliederversammlung.
    - Feststellung der statutengemässen Einladung
    - Abnahme der letzten MV-/AMV-Protokolle
    - Genehmigung des Jahresberichts
    - Entgegennahme des Revisionsberichtes
    - Genehmigung der Jahresrechnung
    - Entlastung des Vorstandes
    - Wahl des Präsidenten und des Kassiers
    - Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
    - Wahl der zwei Revisoren
    - Festsetzung der Mitgliederbeiträge
    - Genehmigung der Jahresbudgets
    - Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
    - Änderung der Statuten
    - Entscheide über Ausschlüsse von Mitgliedern
    - Beschlussfassung über die Auflösung des BMC und die Verwendung des Liquidationserlöses
    5.7. Jede ordnungsgemäss einberufene MV ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder
    beschlussfähig. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen.
    Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit fällt dem
    Präsidenten der Stichentscheid zu.
    5.8. Wahlen und Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Für eine geheime Durchführung ist das
    einfache Mehr erforderlich.
    5.9. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
    5.10. MV und AMV werden protokolliert. Die Protokolle werden den Mitgliedern innert 30 Tagen per
    E-Mail, bei fehlender E-Mail-Adresse per Post zugestellt. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab
    Versanddatum kein Einwand, gilt das Protokoll als genehmigt.

    6. Vorstand
    6.1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den BMC nach aussen.
    6.2. Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern.
    6.3. Der Vorstand wird jährlich an der MV gewählt. Neue Vorstandsmitglieder, der Präsident und der
    Kassier werden einzeln gewählt. Bestätigungswahlen können gemeinsam erfolgen. Eine Wiederwahl
    ist möglich.
    6.4. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten und des Kassiers selbst.
    6.5. Der Vorstand versammelt sich wie es die Geschäfte erfordern. Jedes Vorstandsmitglied kann unter
    Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied eine
    mündliche Beratung verlangt, ist eine Beschlussfassung auf dem Zirkularweg auch per E-Mail gültig.
    6.6. Die Vorstandsitzungen werden protokolliert. Eine Kurzversion der Protokolle wird den
    Mitgliedern per E-Mail zugestellt und, sofern nicht alle Mitglieder über E-Mail verfügen, im Clublokal
    aufgelegt.
    6.7. Die Finanzkompetenz des Vorstandes wird jährlich im Rahmen des Budgets festgelegt und muss von
    der MV genehmigt werden.
    6.8. Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.
    6.9. Der Vorstand ernennt einen Baukoordinator, der die Bausitzungen leitet. Dieser muss nicht dem
    Vorstand angehören.
    6.10. Der Vorstand erlässt Reglemente für:
    - den Betrieb der Werkstatt
    - den Betrieb der Clubbeiz
    - die Besitzverhältnisse der Clubanlage (Häuser, Brücken etc.)
    - die Besitzverhältnisse des Rollmaterials
    Der Vorstand kann weitere Reglemente erlassen.

    7. Revisionsstelle
    7.1. Die Rechnungsrevisoren werden jährlich durch die Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl
    ist möglich.
    7.2. Die Rechnungsrevisoren kontrollieren jährlich die Buchführung und die Jahresrechnung. Sie verfassen
    einen Revisionsbericht zuhanden des Vorstandes und stellen den entsprechenden Antrag zuhanden
    der MV.

    8. Bausitzung
    8.1. Die Bausitzungen werden nach Bedarf festgelegt und im Clublokal angeschlagen.
    Die Bausitzungen werden durch den Baukoordinator geleitet.
    8.2 An den Bausitzungen können alle interessierten Aktivmitglieder teilnehmen.
    8.3. An einer Bausitzung werden
    - die laufenden Bautätigkeiten besprochen
    - die verschiedenen Bauvorhaben koordiniert
    - neue Bauvorhaben geplant
    - die entsprechenden Beschlüsse gefasst
    8.4. Die Beschlüsse der Bausitzungen werden den Mitgliedern per E-Mail zugestellt und, sofern nicht
    alle Mitglieder über E-Mail verfügen, im Clublokal aufgelegt.
    8.5. Die Finanzkompetenz der Bausitzung wird jährlich im Rahmen des Budgets festgelegt.

    9. Haftung
    Für die Schulden des BMC haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung oder
    eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

    10. Auflösung des Vereins
    10.1. Die Auflösung des BMC kann durch die ordentliche oder ausserordentliche Mitgliederversammlung
    beschlossen werden. Der Beschluss erfolgt durch eine 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der
    anwesenden Mitglieder.
    10.2. Bei Auflösung des BMC fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den
    gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die MV/AMV, welche den BMC auflöst, beschliesst
    abschliessend, wem das Vereinsvermögen zufällt. Die Verteilung unter die Mitglieder ist
    ausgeschlossen.

    11. Datenschutz
    Der BMC erhebt von den Mitgliedern ausschliesslich diejenigen Personendaten, die zur Erfüllung des
    Vereinszwecks notwendig sind. Der Vorstand sorgt für eine dem Risiko angemessene Sicherheit der
    Daten. Die Mitgliederdaten, namentlich Name, Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse,
    werden sämtlichen Mitgliedern bekannt gegeben. Eine aktualisierte Mitgliederliste wird einmal
    Jährlich den Mitgliedern zugestellt. Im Übrigen erfolgt eine Bekanntgabe der Daten an Dritte nur im
    Rahmen einer gesetzlich zulässigen Auftragsbearbeitung und wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist
    oder behördlich angeordnet wird. Alle Daten werden auf dem Server von „ClubDesk“ gespeichert.
    Der BMC unterhält eine Website bei „ClubDesk“. Die diesbezüglichen Angaben zum Datenschutz sind
    auf der Website www.bmc-brugg.ch aufgeführt.

12. Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 6.3.2026 in
Kraft und ersetzen die Statuten vom 23.2.2024.


Brugg, 6.3.2026

Mitgliedschaft

Wir freuen uns über neue Mitglieder.

Der BMC hat Aktiv- und Passivmitglieder. Der jährliche Mitgliederbeitrag der Aktivmitglieder (mit Stimmrecht) beträgt derzeit Fr. 50.-, jener der Passivmitglieder (ohne Stimmrecht) Fr. 30.-.

Alle Mitglieder haben ausserdem die Möglichkeit, die Zeitschrift "Eisenbahn-Amateur" zum Preis von Fr. 97.- (statt Fr. 126.-) pro Jahr zu abonnieren.

Sie können ein Formular für den Beitrittsantrag bei welcome@bmc-brugg.ch bestellen.